Geldwäscheprävention: Jetzt an AMLA-Konsultation beteiligen – Bürokratiemonster verhindern

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert derzeit einen Entwurf für technische Regulierungsstandards zur künftigen Bewertung des Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikos von Verpflichteten des Nichtfinanzsektors (sog. RTS Risk). Davon sind auch Steuerberaterinnen und Steuerberater unmittelbar betroffen.

Nach dem Entwurf sollen die Steuerberaterkammern künftig für die geldwäscherechtlich Verpflichteten individuelle Risikoprofile erstellen und diese regelmäßig aktualisieren. Hierfür sieht die AMLA eine umfangreiche Erhebung von Daten zu den Kanzleien, ihrer Mandantschaft, ihren Tätigkeiten und den bestehenden Sicherungsmaßnahmen vor.

Aus Sicht der Steuerberaterkammern droht hier erheblicher zusätzlicher Bürokratieaufwand für den Berufsstand.

Besonders kritisch sind insbesondere:

  • eine sehr umfangreiche Datenerhebung: Für Steuerberater können insgesamt bis zu rund 65 Datenpunkte relevant werden. Ein erheblicher Teil dieser Angaben wird in den Kanzleien heute nicht als zentral auswertbarer Datenbestand vorgehalten und müsste erst zusätzlich erhoben oder aufbereitet werden.
  • viel zu niedrige Schwellenwerte für kleine Kanzleien: Nach dem Entwurf sollen Erleichterungen grundsätzlich nur bei einem Jahresumsatz von höchstens 600.000,00 € und höchstens fünf Vollzeitäquivalenten greifen. Damit würde ein großer Teil der typischen kleinen und mittleren Steuerberatungskanzleien von den Erleichterungen nicht profitieren.
  • ungeeignete Kriterien: Die Zahl sämtlicher Beschäftigten sagt wenig über das Geldwäscherisiko einer Kanzlei aus. Für die geldwäscherechtlich relevante Größe sollten insbesondere die Berufsträger maßgeblich sein.
  • zu kurze Bewertungszyklen: Die vorgesehenen Fristen für Erst- und Folgebewertungen lassen die große Zahl der Verpflichteten im Nichtfinanzsektor außer Acht. Allein in Deutschland werden künftig voraussichtlich rund 60.000 bis 70.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater geldwäscherechtlich Verpflichtete sein.
  • zu wenig Berücksichtigung der Besonderheiten des Berufsstands: Steuerberater sind stark berufsrechtlich reguliert und beaufsichtigt. Sie führen – anders als Kreditinstitute – grundsätzlich keine Transaktionen für ihre Mandanten aus und betreiben kein banktypisches Transaktionsmonitoring. Die Anforderungen müssen dieser besonderen Struktur und dem Risikoprofil des Berufsstands Rechnung tragen.

Jetzt an der Konsultation teilnehmen

Die Steuerberaterkammer bittet deshalb ihre Mitglieder, sich bis zum 27. September 2026 selbst an der öffentlichen Konsultation der AMLA zu beteiligen. An der Konsultation können Sie unter diesem Link teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Fragen der sektorspezifischen Umfrage in englisch gestellt sind und dass die Beantwortung der Umfragen zeitintensiv ist. 

Je mehr Steuerberaterinnen und Steuerberater der AMLA aus der eigenen Kanzleipraxis schildern, welche zusätzlichen Erhebungs-, Dokumentations- und IT-Aufwände die geplanten Vorgaben auslösen würden, desto deutlicher wird, dass die Regelungen grundlegend nachgebessert werden müssen.

Dabei geht es nicht darum, wirksame Geldwäscheprävention infrage zu stellen. Vielmehr müssen die Anforderungen risikoorientiert, verhältnismäßig und für kleine und mittlere Kanzleien praktisch umsetzbar ausgestaltet werden.

Auch politische Vertreter ansprechen

Wir bitten unsere Mitglieder zudem, sich mit diesem Anliegen an ihre Bundestagsabgeordneten und/oder die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wenden. Auch auf politischer Ebene muss deutlich werden, welche Folgen die derzeit vorgesehenen Vorgaben für den steuerberatenden Berufsstand und insbesondere für kleine und mittlere Kanzleien hätten.

Die zentrale Botschaft lautet: Wirksame Geldwäscheprävention ja – aber keine unverhältnismäßige Massendatenerhebung und keine bankähnlichen Anforderungen für Steuerberatungskanzleien.

Unterstützung durch die Steuerberaterkammer

Um Ihnen die Beteiligung zu erleichtern, stellt die Steuerberaterkammer hier (Mitglieder-Login erforderlich) folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Muster zur Beantwortung der AMLA-Konsultation aus Sicht der Berufsträger und
  • Musterschreiben an Bundestags- und Europaabgeordnete.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit und beteiligen Sie sich. Nur wenn der Berufsstand seine praktischen Erfahrungen jetzt deutlich einbringt, besteht die Chance, unverhältnismäßige Bürokratie zu verhindern, bevor sie verbindlich wird.

Die Steuerberaterkammern sowie die Bundessteuerberaterkammer werden sich an der Konsultation sowie der öffentlichen Anhörung beteiligen.

Weitere Infos finden Sie unter 

Neuer Videobeitrag des BStBK-Präsidenten zum aktuellen Konsultationsprozess zur Gelwäscheprävention

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